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Auszug aus der Satzung des Fördervereins
§ 2 Aufgaben des Vereins
1) Der Verein hat die Aufgabe, das Schulleben und die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule mit den besonderen Möglichkeiten eines Fördervereins zu unterstützen und somit die Tätigkeit bestehender der gesetzlichen Schulorgane zu ergänzen. |
2) Der Verein sieht es insbesonders als seine Aufgabe an, |
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2.1) die Schule in Ihrem Bemühen zu unterstützen, Verbindung mit der Öffentlichkeit ihres Einzugsbereiches herzustellen und zu vertiefen, |
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2.2) die äußeren Schulverhältnisse durch materielle Zuwendungen zu verbessern, sofern dies nicht durch den Schulträger gewährleistet werden muss, |
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2.3) die Anschaffung zusätzlicher schulischer Ausstattungs- und Unterrichtsmaterialien zu ermöglichen und die Durchführung besonderer schulischer Veranstaltungen finanziell zu unterstützen, |
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2.4) das Gefühl der Zusammengehörigkeit von Eltern und Lehrern, von heutigen und ehemaligen Schülern, von Freunden und Förderern der Schule zu stärken und das Schulleben zu aktivieren, |
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2.5) Toleranz und Verständnis im Zusammenleben von deutschen und ausländischen Schülern zu fördern, |
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2.6) in schulpolitischen Fragen die Belange der Schule öffentlich zu vertreten, sofern dies nicht in die Zuständigkeit der gesetzlichen Mitwirkungsorgane fällt. |
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